Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen als Auftraggeber und Mag. Katharina Bruner als Auftragnehmer. Bitte lesen Sie die AGB vor dem Geschäftsabschluss aufmerksam durch.

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Auftraggeber und -nehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen und Abweichungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch den Auftragnehmer bedarf es nicht.
1.3 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.


2. Ernährungsberatungen

2.1. Naturgemäß dürfen gewerbliche Beratungen nur an gesunden Menschen durchgeführt werden. Eine Ernährungsberatung ist kein Gesundheitsberuf und stellt daher keinen Ersatz für eine medizinische, psychiatrische, psychotherapeutische oder sonstige therapeutische Behandlung dar. Beim Vorliegen von Beschwerden ist eine medizinische Abklärung unbedingt notwendig, und es ist zu beachten, dass Ernährungsberatung, sofern sie nicht krankheitsbezogen ist, in diesem Fall nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt/Therapeut – eventuell nach Hinzuziehung zusätzlicher Meinungen anderer fachkundiger Ärzte/Therapeuten – stattfinden kann.
2.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Auskünfte über seinen Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß dem Auftragnehmer mitzuteilen. Die Daten unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden nach Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung behandelt.
2.3. Anmeldungen zu Ernährungsberatungen können telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Beratungen finden in Regel in der Attergaustraße 45, 4880 St. Georgen i.A. statt, können aber auch nach individueller Absprache woanders stattfinden. Bei abweichenden Orten der Leistungserbringung wird der Fahrtkostenersatz zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeberin individuell vereinbart. Wenn nicht anders vereinbart gelten die gesetzlich bestimmten Fahrtkostensätze.
2.4. Ein nach Punkt 2.3. vereinbarter Termin kann spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin mündlich oder schriftlich storniert werden. Im Falle einer Erkrankung ist der Termin unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung auch am gleichen Tag kostenfrei stornierbar. Für Terminverschiebungen gelten die gleichen Bedingungen. Bei Nichteinhalten dieser Vereinbarung wird die volle Leistung verrechnet.
Sollte der Berater wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger vom Berater nicht zu vertretenden Umständen ausfallen, werden unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtungen die bereits entrichtete Beratungsgebühr selbstverständlich in voller Höhe zurückerstattet.


3. Ernährungsinformation, Vorträge und Workshops

3.1. Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit seitens des Auftragnehmers.
3.2 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird den Auftragnehmer von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Dies betrifft auch vorher durchgeführte Beratungen und/oder laufende Beratungen. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Auftragnehmer wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.3. Bei Leistungserbringung am Geschäftssitz des Auftraggebers sorgt dieser dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Leistungsauftrages einen möglichst ungestörten und raschen Fortgang der Leistungserbringung erlauben.
3.4. Der Auftragsnehmer behält sich das Recht vor, einen schriftlich vereinbarten Termin (Bestätigung eines Angebots durch Auftraggeber) für einen Vortrag/Workshop bei Ausfall wegen Krankheit oder anderer berücksichtigungswürdiger Gründe abzusagen. In diesem Fall werden dem Auftragnehmer keine anfallenden Kosten in Rechnung gestellt und der Auftragnehmer ist schad- und klaglos zu halten. Der Auftragnehmer ist jedoch sehr darum bemüht, einen Termin mit dem Auftraggeber zu vereinbaren, um den Vortrag/Workshop zu einem anderen zeitnahen Termin anzubieten.
3.5. Eine Stornierung des Auftrags auf Grund von zu geringer Teilnehmerzahl bzw. aus sonstigen Gründen ist bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% des vereinbarten Honorars zu bezahle, ab dann kann vom Auftragnehmer das volle vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt werden.
3.6. Verzögert sich die Lieferung/Leistung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.7.  Befindet sich der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Auftragnehmer schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


4.  Urheberrecht

Die Urheberin der erstellten Unterlagen (insbesondere Beratungsbroschüren, Pläne, Therapiekonzepte, Vorträge …) ist und bleibt die Verfasserin. Die Klientin hat ein Verwertungsrecht, welches ausschließlich auf ihre eigene Person bezogen ist. Die Weitergabe an Dritte, sowie die Veröffentlichung und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. Aufzeichnungen (mit Bild oder Ton) im Rahmen von Beratungsgesprächen oder Veranstaltungen (z.B. Seminare, Vorträge, Workshops) sind ohne vorangegangene schriftliche Zustimmung untersagt. Die Verfasserin behält sich für diese Fälle Schadenersatzforderungen vor.

 

5. Honorar

5.1. Die jeweils gültigen Preise für Beratungs- und sonstige Leistungen können der Website www.katharinabruner.at entnommen werden und werden, wenn nicht anders angegeben, auf Anfrage mitgeteilt. Der Auftragnehmer behält sich vor, abweichende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber mündlich oder schriftlich zu treffen. Leistungen, für die keine Preise auf der Homepage angegeben sind, werden dem Auftraggeber vom Auftragnehmer im Rahmen eines Angebots bekannt gegeben.Rechnungsbeträge sind, wenn nicht anders vereinbart, mittels Überweisung zu begleichen. Es wird eine Rechnung übermittelt, welche innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungslegung zu begleichen ist. Die Kontodaten der Bankverbindung sind der Rechnung zu entnehmen. Beanstandungen betreffend den Rechnungsinhalt sind unverzüglich bekannt zu geben.
5.2.  Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
5.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
5.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
5.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.


6. Datenschutz/ Geheimhaltung

6.1. Personenbezogene Daten, die in jeglicher Form dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden bzw. vom Auftragnehmer erfasst werden, werden gemäß dem DSGVO streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Genaue Angaben zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung zu finden.
6.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
6.3.  Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
6.4. Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
6.5. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
6.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.


 7. Haftung

Mag. Katharina Bruner übernimmt, trotz sorgfältiger Prüfung, keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Internetauftritte. Insbesondere kann keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen, übernommen werden. Mag. Katharina Bruner behält sich ausdrücklich vor, Teile des Angebotes oder die gesamte Internetpräsenz ohne weitere Ankündigungen zu ergänzen, zu verändern, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrollen kann ebenso keinerlei Haftung für die Inhalte externer Links übernommen werden. Für den Inhalt der verlinkten Seiten kann ausschließlich deren Betreiber zur Verantwortung gezogen werden.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
8.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
8.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.